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Interessen
Vereinigung der Lippischen e.V.

InteressenVereinigung der Lippischen e.V.

Mehr als nur ein "gewöhnlicher" Verein

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InteressenVereinigung der Lippischen e.V.

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Auf natürliche Weise eine solide Gemeinschaft

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Beitragsordnung

Beitragsordnung - IVL Detmold

Die Beitragsordnung regelt die Zahlung der Mitgliedsbeiträge.

§ 1 Beitragsordnung

  1. Vorstandsbeschluss Aufnahme
  2. Jahresbeitrag 25 € Ordentliches Mitglied
  3. Fördermitglied als Person
  4. Fördermitglied als Firma
  5. Vorstandsbeschluss Ideelle Mitglieder
  6. Beitragsfrei Ehrenmitglieder

§ 2 Sozialklausel

  1. Bei Bedarf kann der Vortand von den Sätzen des § 1 abweichen.
  2. Bedarf ist insbesondere bei Erwerbslosigkeit, unverschuldeter finanzieller Notlage, Wehrdienst oder Zivildienstleistender gegeben.
  3. Beschlüsse des Vorstandes dieser Art dürfen nur bei gegebenem Einverständnis des betroffenen Mitglieds offenbart werden. Eine Kontrolle hierüber wird lediglich den Revisoren zugestanden.

§ 3 Fälligkeit

  1. Der Vereinsbeitrag wird jährlich im voraus fällig.

§ 4 Zahlungsweise

  1. Der Vereinsbeitrag wird jeweils am Anfang des Jahres mittels Bankeinzug vom Bankkonto des Vereinsmitgliedes abgebucht.
  2. Bei Aufnahme während des Geschäftsjahres erfolgt die Abrechnung nach Monatsraten.

§ 5 Aufrechnung

  1. Beiträge dürfen nicht mit anderen Forderungen gegenüber dem Verein aufgerechnet werden.

§ 5 Inkrafttreten

  1. Diese Beitragsordnung tritt mit dem Tage der Vereinsgründung in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab 01. Januar 2003.

 

Detmold, den 10. Januar 2003    – Der Vorstand –