Die Beitragsordnung regelt die Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
§ 1 Beitragsordnung
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Vorstandsbeschluss Aufnahme
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Jahresbeitrag 25 € Ordentliches Mitglied
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— Fördermitglied als Person
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— Fördermitglied als Firma
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Vorstandsbeschluss Ideelle Mitglieder
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Beitragsfrei Ehrenmitglieder
§ 2 Sozialklausel
- Bei Bedarf kann der Vortand von den Sätzen des § 1 abweichen.
- Bedarf ist insbesondere bei Erwerbslosigkeit, unverschuldeter finanzieller Notlage, Wehrdienst oder Zivildienstleistender gegeben.
- Beschlüsse des Vorstandes dieser Art dürfen nur bei gegebenem Einverständnis des betroffenen Mitglieds offenbart werden. Eine Kontrolle hierüber wird lediglich den Revisoren zugestanden.
§ 3 Fälligkeit
- Der Vereinsbeitrag wird jährlich im voraus fällig.
§ 4 Zahlungsweise
- Der Vereinsbeitrag wird jeweils am Anfang des Jahres mittels Bankeinzug vom Bankkonto des Vereinsmitgliedes abgebucht.
- Bei Aufnahme während des Geschäftsjahres erfolgt die Abrechnung nach Monatsraten.
§ 5 Aufrechnung
- Beiträge dürfen nicht mit anderen Forderungen gegenüber dem Verein aufgerechnet werden.
§ 5 Inkrafttreten
- Diese Beitragsordnung tritt mit dem Tage der Vereinsgründung in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab 01. Januar 2003.
Detmold, den 10. Januar 2003 – Der Vorstand –