In Anerkennung für erbrachte Leistungen und langjährige Treue zur IVL kann der Vorstand Personen ehren.
§ 1 Personen
- aktive Mitglieder
- Funktionäre
- Fördermitglieder
- Ideelle Mitglieder
- Ehrenmitglieder
§ 2 Verleihung der IVL-Ehrennadel
- in Bronze
- in Anerkennung der Verdienste für die IVL innerhalbund außerhalb des Vereines der unter § 1 b – d aufgeführten Personen.
- für eine mindestens 3jährige verdienstvolle Tätigkeit der unter § 1 a und b aufgeführten Personen.
- in Silber
- in Anerkennung der besonderen Verdienste für die IVL innerhalb und außerhalb des Vereines der unter § 1 b – d aufgeführten Personen.
- für eine mindestens 6jährige verdienstvolle Tätigkeit der unter § 1 a und b aufgeführten Personen.
- in Gold
- in Anerkennung der herausragenden Verdienste für die IVL innerhalb und außerhalb des Vereines der unter § 1 b – d aufgeführten Personen.
- für eine mindestens 10jährige verdienstvolle Tätigkeit der unter § 1 a und b aufgeführten Personen.
- in Gold mit Ehrenkranz
- in Anerkennung der besonders herausragenden Verdienste für die IVL innerhalb und außerhalb des Vereines der unter § 1 b – d aufgeführten Personen.
- für eine mindestens 15jährige verdienstvolle Tätigkeit der unter § 1 a und b aufgeführten Personen.
§ 3 Ehrung
- Über die Ehrung entscheidet der Vorstand.
- Die Ehrung wird von einem Vorstandsmitglied vorgenommen.
- Die Ehrungen werden bei einer Mitgliederversammlung vorgenommen.
§ 4 Ehren-Anträge können gestellt werden durch:
- den Vorstand.
- auf schriftlichen Antrag von mindestens drei Vereinsmitgliedern. Der Antrag erfolgt in schriftlicher Form und muß alle Angaben enthalten, die eine Prüfung der Voraussetzungen gemäß § 2 zulassen.
§ 5 Inkrafttreten
- Die Ehrenordnung tritt mit dem Tage des Beschlusses durch den Vorstand in Kraft.
Detmold, den 18. Juni 2004 – Der Vorstand –