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Interessen
Vereinigung der Lippischen e.V.

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InteressenVereinigung der Lippischen e.V.

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Ehrenordnung

Ehrenordnung - IVL Detmold

In Anerkennung für erbrachte Leistungen und langjährige Treue zur IVL kann der Vorstand Personen ehren.

§ 1 Personen

  1. aktive Mitglieder
  2. Funktionäre
  3. Fördermitglieder
  4. Ideelle Mitglieder
  5. Ehrenmitglieder

§ 2 Verleihung der IVL-Ehrennadel

  1. in Bronze   
    • in Anerkennung der Verdienste für die IVL innerhalbund außerhalb des Vereines der unter § 1 b – d aufgeführten Personen.
    • für eine mindestens 3jährige verdienstvolle Tätigkeit der unter § 1 a und b aufgeführten Personen.
  2. in Silber   IVL-Ehrennadel in Silber
    • in Anerkennung der besonderen Verdienste für die IVL innerhalb und außerhalb des Vereines der unter § 1 b – d aufgeführten Personen.
    • für eine mindestens 6jährige verdienstvolle Tätigkeit der unter § 1 a und b aufgeführten Personen.
  3. in Gold   IVL-Ehrennadel in Gold
    • in Anerkennung der herausragenden Verdienste für die IVL innerhalb und außerhalb des Vereines der unter § 1 b – d aufgeführten Personen.
    • für eine mindestens 10jährige verdienstvolle Tätigkeit der unter § 1 a und b aufgeführten Personen.
  4. in Gold mit Ehrenkranz  IVL-Ehrennadel in Gold mit Ehrenkranz
    • in Anerkennung der besonders herausragenden Verdienste für die IVL innerhalb und außerhalb des Vereines der unter § 1 b – d aufgeführten Personen.
    • für eine mindestens 15jährige verdienstvolle Tätigkeit der unter § 1 a und b aufgeführten Personen.

§ 3 Ehrung

  1. Über die Ehrung entscheidet der Vorstand.
  2. Die Ehrung wird von einem Vorstandsmitglied vorgenommen.
  3. Die Ehrungen werden bei einer Mitgliederversammlung vorgenommen.

§ 4 Ehren-Anträge können gestellt werden durch:

  1. den Vorstand.
  2. auf schriftlichen Antrag von mindestens drei Vereinsmitgliedern. Der Antrag erfolgt in schriftlicher Form und muß alle Angaben enthalten, die eine Prüfung der Voraussetzungen gemäß § 2 zulassen.

§ 5 Inkrafttreten

  1. Die Ehrenordnung tritt mit dem Tage des Beschlusses durch den Vorstand in Kraft.

 

Detmold, den 18. Juni 2004    – Der Vorstand –