Ordnung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der InteressenVereinigung der Lippischen e.V.
Im Jahre 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz (BDSG) in Kraft getreten.
Für die InteressenVereinigung der Lippischen e.V. bedeutet das, dass wir diese Regelungen mit in unsere Ordnungen mit aufnehmen müssen.
Dieses gilt auch für die Gesellschaft der Lippische-FinanzdienstleistungsGbR.
Datenschutz im IVL und GbR
- Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
- Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
- Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.
- Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz bestellt – soweit erforderlich – der geschäftsführende Vorstand einen Datenschutzbeauftragten.
Detmold, 01. März 2019